Teilhabe & Mitwirkung

Grundsätze

Sie wollen ein selbstbestimmtes Leben führen und eigene Entscheidungen treffen. Ihre Teilhabe und Mitwirkung an den Betreuungsabläufen ist selbstverständlich – anders ist der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben gar nicht umsetzbar.

Dies beginnt bei der Planung der Hilfen (Hilfeplanung) und setzt sich bei der Ausgestaltung der Hilfeleistung durch. Wir überprüfen Zusammen mit Ihnen, ob die Hilfen geeignet sind und korrigieren sie wenn notwendig. Im Zentrum steht dabei, was Sie wünschen und wie sie es erreichen wollen.

Hilfeplanung

Ein Hilfeplan und Hilfeplanung sind die Ausgangssituation für jede Hilfeleistung. Wir arbeiten auf Grundlage des individuellen Hilfeplanes IHP des Landschaftsverband Rheinland LVR.

Bei der Hilfeplanung stellen wir fest, wie sie aktuell leben und wie sie in Zukunft leben wollen. Wir stellen fest, was sie gut selbständig können und wobei Sie Unterstützung wünschen. Sie benennen Ihre Wünsche und Ziele – dabei helfen wir Ihnen.

Wenn wir von einem Jugendamt beauftragt werden, sind wir auf Grundlage des Hilfeplanes, den das Jugendamt mit Ihnen erstellt tätig – auch hier wirken wir mit.

Ohne Hilfeplanung ist Betreuung nicht möglich. Hilfeplanung erfordert Ihre Mitwirkung. Hilfeplanung hilft, sich klar darüber zu werdem wie man leben möchte und wie man das erreichen kann.

Ablauf der Hilfeplanung

Wir treffen uns bei Ihnen zu Hause, in einem unserer Büros oder an einem anderen Ort an dem Sie sich gut fühlen.

Sie entscheiden, ob Sie die Unterstützung einer oder mehrer Ihnen vertrauten Menschen wünschen, die bei der Hilfeplanung mitmachen sollen

Wir sammeln Informationen und beschreiben Ihre gegenwärtige Lebenssituation

Wir benennen Ihre Fähigkeiten, Problemen und Lösungsmöglichkeiten

Wir formulieren Ihre Wünsche und Ziele, die sie in den kommenden Monaten / Jahren erreichen wollen